Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Semko’s Services

Stand: Mai 2026

Semko’s Services · Inhaber: Tobias Siemers · Lönsweg 12 · 38527 Meine

Telefon: 0176 70780981 · E-Mail: semkos.services@gmail.com · Website: www.semkos-services.de

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Semko’s Services, Tobias Siemers (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Vermieter“), und seinen Kunden.

Die AGB gelten insbesondere für:

  • Garten- und Landschaftsbau,
  • Gartenpflege,
  • Flächen- und Fassadenreinigung,
  • sonstige handwerkliche Dienstleistungen,
  • Vermietung von Anhängern,
  • Vermietung von Geräten, Maschinen und Zubehör.

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließen.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,
  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • tatsächliche Ausführung der Arbeiten,
  • oder Übergabe des Mietgegenstandes.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Reservierungen für Mietgegenstände sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

§ 3 Preise und Kleinunternehmerregelung

Es gelten die individuell vereinbarten Preise.

Alle Preise sind Endpreise.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen.

Preisangaben basieren auf den bei Angebotsabgabe bekannten Umständen. Änderungen des Leistungsumfangs oder unvorhersehbare Mehraufwendungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen, Sicherheitsleistungen und Vorkasse für Materialkosten zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Für Mahnungen kann eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € pro Mahnung erhoben werden, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsbelehrung wird gesondert erteilt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird, hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten.

Teil A – Dienstleistungen

§ 6 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Nicht ausdrücklich angebotene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

Maßgeblich ist der tatsächliche Material- und Arbeitsaufwand, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt unentgeltlich Zugang zum Grundstück, Strom, Wasser und sonstige erforderliche Voraussetzungen zur Verfügung.

Der Kunde informiert über bekannte Leitungen, Drainagen, Schächte, Kabel und sonstige unterirdische Anlagen.

Der Kunde beschafft erforderliche Genehmigungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 8 Ausführung und Termine

Termine sind grundsätzlich unverbindliche Richttermine.

Witterung, Materialengpässe, Krankheit, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände berechtigen zur Terminverschiebung.

Der Auftragnehmer darf Nachunternehmer einsetzen.

Teilleistungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.

§ 9 Naturprodukte und Materialien

Bei Pflanzen, Natursteinen, Holz und anderen Naturprodukten sind Abweichungen in Farbe, Form, Struktur und Größe üblich und kein Mangel.

Holz kann reißen, sich verziehen oder farblich verändern.

Mutterboden und Kompost können natürliche Bestandteile wie Steine, Wurzeln oder Samen enthalten.

§ 10 Pflanzen, Rasen und Pflege

Eine Anwuchs- oder Entwicklungsgarantie für Pflanzen, Saatflächen und Rollrasen wird nur übernommen, wenn eine gesonderte Pflegeleistung schriftlich vereinbart wurde.

Schäden durch Frost, Dürre, Schädlingsbefall, Sturm, Wildverbiss oder unsachgemäße Pflege sind ausgeschlossen.

Für vom Kunden bereitgestellte Pflanzen oder Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.

§ 11 Flächen- und Fassadenreinigung

Reinigungsergebnisse hängen vom Zustand und Material der Fläche ab.

Restverschmutzungen, dauerhafte Verfärbungen, Ausblühungen, Rost- oder Ölverfärbungen sowie materialbedingte Veränderungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Reinigungsleistung fachgerecht erbracht wurde.

Imprägnierungen und Versiegelungen werden nach Herstellerangaben verarbeitet. Für material- oder untergrundbedingte optische Veränderungen wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 12 Aufmaß und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß sowie Material- und Arbeitsaufwand, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Mehrmengen und Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

§ 13 Abnahme

Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer die Fertigstellung mitteilt, eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Kunde die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).

Mit Ingebrauchnahme gilt die Leistung als abgenommen.

§ 14 Kündigung und Stornierung

Kündigt der Kunde nach Vertragsschluss, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Der Auftragnehmer kann insbesondere die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

Bereits bestelltes Material und erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.

§ 15 Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

Unberechtigte Mängelrügen können dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

Teil B – Vermietung von Anhängern, Geräten und Zubehör

§ 16 Mietgegenstand

Vermietet wird ausschließlich der im Vertrag bezeichnete Mietgegenstand einschließlich Zubehör.

Der Mieter bestätigt die Übernahme in ordnungsgemäßem Zustand.

Erkennbare Mängel sind bei Übergabe anzuzeigen.

§ 17 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.

Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung.

Eine stillschweigende Verlängerung wird ausgeschlossen.

§ 18 Nutzungspflichten

Der Mietgegenstand ist sachgerecht und bestimmungsgemäß zu verwenden.

Die Bedienung darf nur durch geeignete und eingewiesene Personen erfolgen.

Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung untersagt.

Gesetzliche Vorschriften und Herstellerhinweise sind einzuhalten.

§ 19 Besondere Regelungen für Anhänger

Der Mieter muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.

Der Mieter ist für die Einhaltung der zulässigen Anhängelast und Stützlast verantwortlich.

Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern.

Der Anhänger ist gegen Diebstahl und Wegrollen zu sichern.

Schäden durch Überladung, Fehlbedienung oder mangelhafte Ladungssicherung trägt der Mieter.

§ 20 Besondere Regelungen für Geräte

Verschleißmaterial wie Schleifmittel, Sägeblätter oder Verbrauchsmaterial wird nach Verbrauch berechnet.

Geräte dürfen nicht unsachgemäß belastet oder verändert werden.

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung werden Reinigungskosten berechnet.

§ 21 Übergabe und Einweisung

Bei Übergabe kann ein Übergabeprotokoll einschließlich Fotodokumentation erstellt werden.

Der Mieter bestätigt auf Wunsch schriftlich die Einweisung.

Rückgabe erfolgt mit Rückgabeprotokoll.

§ 22 Kaution

Der Vermieter kann eine Kaution verlangen.

Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche.

Die Rückzahlung erfolgt nach Prüfung und Verrechnung offener Forderungen.

§ 23 Rückgabe

Der Mietgegenstand ist vollständig, gereinigt und zum vereinbarten Termin zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens der vereinbarte Tagesmietpreis pro angefangene 24 Stunden berechnet.

Weitergehende Schäden, insbesondere Nutzungsausfall, bleiben vorbehalten.

§ 24 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung und übermäßigen Verschleiß während der Mietzeit.

Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, denen er den Mietgegenstand überlassen hat.

Der Vermieter kann Nutzungsausfall in Höhe des üblichen Mietpreises geltend machen.

Teil C – Allgemeine Haftung

§ 25 Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 26 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 27 Foto- und Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Angebotserstellung, Durchführung und Abrechnung Fotos anzufertigen.

Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen und keine personenbezogenen Daten erkennbar sind.

§ 28 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder synallagmatischen Gegenansprüchen zulässig.

§ 29 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 30 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Gifhorn.

§ 31 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Stand: Mai 2026