Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Semko’s Services

Stand: Juni 2026

Semko’s Services · Tobias Siemers · Lönsweg 12 · 38527 Meine

Telefon: 0176 70780981 · E-Mail: semkos.services@gmail.com · Website: www.semkos-services.de

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Semko’s Services, Tobias Siemers (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Vermieter“), und seinen Kunden.

Die AGB gelten insbesondere für:

  • Garten- und Landschaftsbau,
  • Gartenpflege,
  • Flächenreinigung,
  • sonstige handwerkliche Dienstleistungen,
  • Vermietung von Anhängern,
  • Vermietung von Geräten, Maschinen und Zubehör.

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließen.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

Für Verbraucherbauverträge und andere Vertragsarten mit besonderen gesetzlichen Anforderungen gelten vorrangig die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,
  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • tatsächliche Ausführung der Arbeiten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • oder Übergabe des Mietgegenstandes.

Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt.

Reservierungen für Mietgegenstände sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich und führt noch nicht zum Vertragsschluss.

§ 3 Preise und Kleinunternehmerregelung

Es gelten die individuell vereinbarten Preise.

Alle Preise sind Endpreise.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen.

Preisangaben basieren auf den bei Angebotsabgabe bekannten Umständen. Änderungen des Leistungsumfangs, Zusatzleistungen und erforderliche Mehraufwendungen werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines erkennbaren Schadens erforderlich ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Für die Fälligkeit von Rechnungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Bei Werkleistungen ist die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme fällig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt oder individuell nichts anderes vereinbart wurde.

Abschlagszahlungen können im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden. Vorkasse für Materialkosten oder Sicherheitsleistungen werden nur verlangt, wenn dies vor Vertragsschluss individuell vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bei Zahlungsverzug können die nachweislich entstandenen und gesetzlich zulässigen Kosten geltend gemacht werden.

Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsbelehrung wird gesondert erteilt.

Für einen Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und einen möglichen Wertersatz gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Teil A – Dienstleistungen

§ 6 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Nicht ausdrücklich angebotene Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines erkennbaren Schadens erforderlich ist.

Maßgeblich ist der tatsächliche Material- und Arbeitsaufwand, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt unentgeltlich Zugang zum Grundstück, Strom, Wasser und sonstige erforderliche Voraussetzungen zur Verfügung.

Der Kunde informiert über bekannte Leitungen, Drainagen, Schächte, Kabel und sonstige unterirdische Anlagen.

Der Kunde beschafft erforderliche Genehmigungen, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind und nichts anderes vereinbart wurde.

Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Aufforderung nicht nach, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Ausführung und Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen, insbesondere ungeeigneter Witterung, nicht vorhersehbaren Lieferengpässen, Krankheit, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Der Kunde wird hierüber möglichst frühzeitig informiert.

Der Auftragnehmer darf Nachunternehmer einsetzen.

Teilleistungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.

§ 9 Naturprodukte und Materialien

Bei Pflanzen, Natursteinen, Holz und anderen Naturprodukten sind materialtypische und für den Kunden zumutbare Abweichungen in Farbe, Form, Struktur und Größe üblich und kein Mangel.

Holz kann reißen, sich verziehen oder farblich verändern.

Mutterboden und Kompost können natürliche Bestandteile wie Steine, Wurzeln oder Samen enthalten.

§ 10 Pflanzen, Rasen und Pflege

Eine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Anwuchs- oder Entwicklungsgarantie für Pflanzen, Saatflächen und Rollrasen wird nur übernommen, wenn dies gesondert in Textform vereinbart wurde.

Für Schäden durch Frost, Dürre, Schädlingsbefall, Sturm, Wildverbiss oder unsachgemäße Pflege haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat.

Für vom Kunden bereitgestellte Pflanzen oder Materialien haftet der Auftragnehmer nur, soweit ein von ihm zu vertretender Fehler bei der Verarbeitung oder Verwendung vorliegt.

§ 11 Flächenreinigung

Reinigungsergebnisse hängen vom Zustand und Material der Fläche ab.

Restverschmutzungen, dauerhafte Verfärbungen, Ausblühungen, Rost- oder Ölverfärbungen sowie materialbedingte Veränderungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Reinigungsleistung fachgerecht erbracht wurde.

Imprägnierungen und Versiegelungen werden nach Herstellerangaben verarbeitet. Material- oder untergrundbedingte optische Veränderungen können trotz fachgerechter Verarbeitung auftreten und stellen keinen Mangel dar, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

§ 12 Aufmaß und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß sowie Material- und Arbeitsaufwand, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Mehrmengen und Zusatzleistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines erkennbaren Schadens erforderlich ist.

§ 13 Abnahme

Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer die Fertigstellung mitteilt, eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Kunde die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.

§ 14 Kündigung und Stornierung

Kündigt der Kunde nach Vertragsschluss, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Für Vergütung, ersparte Aufwendungen, bereits erbrachte Leistungen und bestelltes Material gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.

§ 15 Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

Hat der Kunde einen Mangel angezeigt und stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt, können notwendige Prüfkosten nur verlangt werden, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel, sondern eine von ihm zu vertretende Ursache vorlag.

Teil B – Vermietung von Anhängern, Geräten und Zubehör

§ 16 Mietgegenstand

Vermietet wird ausschließlich der im Vertrag bezeichnete Mietgegenstand einschließlich Zubehör.

Der Zustand des Mietgegenstandes wird bei Übergabe gemeinsam geprüft und kann in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

Erkennbare Mängel sollen bei Übergabe im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.

§ 17 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.

Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung.

§ 18 Nutzungspflichten

Der Mietgegenstand ist sachgerecht und bestimmungsgemäß zu verwenden.

Die Bedienung darf nur durch geeignete und eingewiesene Personen erfolgen.

Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung untersagt.

Gesetzliche Vorschriften und Herstellerhinweise sind einzuhalten.

§ 19 Besondere Regelungen für Anhänger

Der Mieter muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.

Der Mieter ist für die Einhaltung der zulässigen Anhängelast und Stützlast verantwortlich.

Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern.

Der Anhänger ist gegen Diebstahl und Wegrollen zu sichern.

Für Schäden durch Überladung, Fehlbedienung oder mangelhafte Ladungssicherung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 20 Besondere Regelungen für Geräte

Verschleißmaterial wie Schleifmittel, Sägeblätter oder sonstiges Verbrauchsmaterial wird nach Verbrauch berechnet, soweit dies vor Vertragsschluss vereinbart wurde.

Geräte dürfen nicht unsachgemäß belastet oder verändert werden.

Bei außergewöhnlicher, vom Mieter zu vertretender Verschmutzung können die erforderlichen Reinigungskosten berechnet werden.

§ 21 Übergabe und Einweisung

Bei Übergabe kann ein Übergabeprotokoll einschließlich Fotodokumentation erstellt werden.

Der Mieter bestätigt auf Wunsch schriftlich die Einweisung.

Rückgabe erfolgt mit Rückgabeprotokoll.

§ 22 Kaution

Eine Kaution kann verlangt werden, wenn Höhe und Fälligkeit vor Abschluss des Mietvertrags vereinbart wurden.

Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche.

Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes, soweit keine fälligen Ansprüche entgegenstehen.

§ 23 Rückgabe

Der Mietgegenstand ist vollständig, gereinigt und zum vereinbarten Termin zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe kann für jeweils angefangene weitere 24 Stunden der vereinbarte Tagesmietpreis verlangt werden.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Weitergehende Schäden, insbesondere Nutzungsausfall, bleiben vorbehalten.

§ 24 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust, Beschädigung und übermäßigen Verschleiß, soweit er diese zu vertreten hat.

Der Mieter haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden durch Dritte, denen er den Mietgegenstand überlassen hat.

Bei einem vom Mieter zu vertretenden Schaden kann der Vermieter einen nachgewiesenen Nutzungsausfall geltend machen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Teil C – Allgemeine Haftung

§ 25 Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 26 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.

§ 27 Foto- und Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Angebotserstellung, Durchführung und Abrechnung Fotos anzufertigen, soweit dies für die Dokumentation des Auftrags erforderlich ist.

Eine Veröffentlichung von Fotos oder Projektdetails zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur nach gesonderter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 28 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 29 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 30 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Gifhorn.

§ 31 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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